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🔌 Ladeinfrastruktur · Stand August 2026

Ladeinfrastruktur im Betrieb – der passende Stromtarif dazu

Firmenwagen, Mitarbeiterparkplätze, Kundenladepunkte: Jede Wallbox erhöht Verbrauch und Leistungsspitzen. Wer das vor der Installation mitdenkt, zahlt hinterher deutlich weniger.

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Einordnung

Was Ladeinfrastruktur mit Ihrem Stromvertrag macht

Nicht die Wallbox kostet — der Strom kostet, der durch sie fließt. Eine Wallbox mit 11 kW liefert bei einer Stunde Ladung rund 11 kWh. Ein Firmenwagen mit 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung braucht grob 2.500 bis 3.000 kWh Ladestrom pro Jahr. Das ist die Größenordnung, mit der Sie planen sollten — pro Fahrzeug.

Auf Ihren Stromvertrag wirkt das in zwei Richtungen. Erstens steigt der Jahresverbrauch, und damit zählt der Arbeitspreis pro kWh stärker als vorher: Jeder Cent Unterschied wirkt sich auf eine größere Menge aus. Zweitens steigen die Leistungsspitzen — und sobald Ihr Betrieb leistungsgemessen abgerechnet wird, kommt zum Arbeitspreis ein Leistungspreis hinzu.

Der zweite Punkt wird bei der Planung fast immer übersehen. Ab etwa 100.000 kWh Jahresverbrauch stellt der Netzbetreiber üblicherweise auf registrierende Leistungsmessung (RLM) um. Ladeinfrastruktur kann einen Betrieb genau über diese Schwelle heben — das ist der wichtigste Planungshinweis dieser Seite.

AusbaustufeZusätzlicher VerbrauchWorauf achten
1–2 Wallboxen, Firmenwagenrund 3.000 – 6.000 kWh/Jahrmeist unkritisch, Tarif prüfen
Mitarbeiterladen, 5–10 Punkterund 15.000 – 30.000 kWh/JahrLastmanagement einplanen
Fuhrpark-Umstellung, 10+ Punkteab rund 30.000 kWh/JahrNetzanschluss und RLM-Schwelle prüfen
Öffentliche Ladepunktestark schwankendeigene Messung, separater Vertrag sinnvoll

Orientierungswerte, Stand August 2026. Der tatsächliche Bedarf hängt von Fahrleistung, Fahrzeugtypen und Ladeverhalten ab — wir rechnen ihn in der Kostenanalyse für Ihren Standort durch.

Leistungspreis

Der teuerste Fehler: die Leistungsspitze

Laden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, addieren sich ihre Leistungen. Vier Wallboxen mit je 11 kW ziehen im ungünstigsten Moment 44 kW — zusätzlich zu allem, was im Betrieb ohnehin läuft. Genau in diesem Moment entsteht die Spitze, die später abgerechnet wird.

Denn sobald Ihr Betrieb über eine registrierende Leistungsmessung abgerechnet wird, zählt nicht nur, wie viel Strom Sie insgesamt verbrauchen, sondern auch die höchste gemessene Leistungsspitze. Diese eine Viertelstunde wirkt über das ganze Abrechnungsjahr — auch wenn sie nie wieder erreicht wird.

Ein Lastmanagement verhindert genau das: Es verteilt die verfügbare Leistung auf die Ladepunkte, statt alle gleichzeitig mit voller Leistung laden zu lassen. Die Fahrzeuge laden dann etwas langsamer — über Nacht auf dem Betriebshof spielt das meist keine Rolle —, aber die teure Spitze entsteht gar nicht erst. Wie Netzentgelte, Lastgang und Leistungspreis zusammenhängen, erklären wir im Ratgeber: Netzentgelte, Lastgang und RLM.

Checkliste

Vier Punkte vor der Installation

Wer diese vier Fragen vor dem Anschluss klärt, spart sich teure Korrekturen im laufenden Betrieb.

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Bedarf realistisch schätzen

Fahrleistung mal Verbrauch je 100 km ergibt den Jahresbedarf. Lieber knapp kalkulieren und später erweitern.

⚖️

Lastmanagement einplanen

Es kostet bei der Installation wenig und verhindert dauerhaft teure Spitzen.

📊

RLM-Schwelle im Blick behalten

Ladeinfrastruktur kann Ihren Betrieb über die Grenze zur leistungsgemessenen Abrechnung heben.

🌱

Ökostrom mitdenken

Für Mitarbeitende, Kunden und das Nachhaltigkeitsreporting oft ein Argument. Siehe Ökostrom für Unternehmen.

Vertragsstruktur

Braucht Ladeinfrastruktur einen eigenen Vertrag?

In der Regel nicht. Die Ladeinfrastruktur läuft über den bestehenden Betriebsanschluss und damit über den vorhandenen Gewerbetarif. Der Ladestrom erhöht schlicht die Menge, die über denselben Zähler läuft.

Ein separater Zähler und Vertrag kann trotzdem sinnvoll sein: wenn öffentlich geladen wird, oder wenn Ladestrom getrennt abgerechnet werden soll — etwa gegenüber Mitarbeitenden, die zu Hause oder am Arbeitsplatz laden und dafür einen eigenen Nachweis brauchen.

Was im Einzelfall günstiger ist, hängt an Verbrauch, Ladeverhalten und Netzanschluss. Wir rechnen beide Varianten in der Kostenanalyse durch, bevor Sie sich festlegen.

Regulatorik

§ 14a EnWG: reduzierte Netzentgelte

Nach § 14a EnWG können steuerbare Verbrauchseinrichtungen — dazu zählen Wallboxen — beim Netzbetreiber angemeldet werden. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte; dafür darf der Netzbetreiber die Leistung in seltenen Fällen zeitweise begrenzen.

Ob sich das für Ihren Betrieb lohnt, hängt vom Ladeverhalten ab. Wer über Nacht mit viel Zeitpuffer lädt, merkt von einer zeitweisen Begrenzung praktisch nichts. Wer Fahrzeuge zwischen zwei Touren schnell wieder einsatzbereit braucht, bewertet das anders.

Die Einordnung nimmt der Netzbetreiber vor, nicht der Lieferant. Weil sich die Rahmenbedingungen hier laufend ändern, gehört dieser Punkt im Einzelfall geprüft — wir sprechen ihn bei der Kostenanalyse an und verweisen für die verbindliche Einstufung auf Ihren Netzbetreiber.

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FAQ · Ladeinfrastruktur

Häufige Fragen zu Wallbox und Ladesäulen

Wie viel Strom braucht ein Firmenwagen im Jahr?

Bei rund 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung sind grob 2.500 bis 3.000 kWh Ladestrom realistisch. Der genaue Wert hängt von Fahrzeug und Fahrprofil ab.

Brauche ich für Wallboxen einen eigenen Stromvertrag?

In der Regel nicht. Die Ladeinfrastruktur läuft meist über den bestehenden Betriebsanschluss. Ein separater Zähler lohnt vor allem bei öffentlichem Laden oder wenn Ladestrom getrennt abgerechnet werden soll.

Was ist Lastmanagement und brauche ich das?

Ein Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung auf die Ladepunkte, statt alle gleichzeitig mit voller Leistung laden zu lassen. Ab mehreren Ladepunkten verhindert es teure Leistungsspitzen und ist bei der Installation günstig mitzuplanen.

Kann Ladeinfrastruktur meinen Zählertyp ändern?

Ja, das ist der wichtigste Punkt. Ab etwa 100.000 kWh Jahresverbrauch stellt der Netzbetreiber üblicherweise auf registrierende Leistungsmessung um. Dann kommt zum Arbeitspreis ein Leistungspreis hinzu.

Was bringt § 14a EnWG?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können gegen reduzierte Netzentgelte angemeldet werden. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung zeitweise begrenzen. Die Einordnung nimmt der Netzbetreiber vor.

Lohnt sich Ökostrom für Ladepunkte?

Für viele Betriebe ja — gegenüber Mitarbeitenden und Kunden ist es ein sichtbares Argument, und für Nachhaltigkeitsberichte wird der Nachweis oft benötigt.

Weiterführend

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