Diese Seite ordnet ein, statt zu verkaufen: Was bedeutet ein Jahresverbrauch zwischen 10.000 und 50.000 kWh für Messung, Abrechnung und Vertragsrecht? Und wo verlaufen die Grenzen nach oben und unten?
Ihr Verbrauch wird nicht viertelstündlich gemessen, sondern über ein typisiertes Profil abgebildet. Abgerechnet wird der Jahresverbrauch — ein einzelner Verbrauchspeak kostet Sie hier nichts extra.
Sie zahlen Arbeitspreis pro kWh und Grundpreis. Der Leistungspreis, der bei größeren Abnahmestellen auf die höchste Lastspitze anfällt, greift in dieser Stufe noch nicht.
Gewerbetarife werden üblicherweise ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Beim Vergleich mit einem Privattarif immer dieselbe Basis verwenden — sonst wirkt der Gewerbetarif künstlich günstig.
Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht schützt Verbraucher und greift hier in der Regel nicht. Laufzeit und Kündigungsfrist deshalb vor Unterschrift genau lesen.
Modellrechnungen auf Basis aktueller Marktpreise und branchenüblicher Verbrauchsprofile. Ihre tatsächliche Ersparnis hängt von Verbrauch, Lastprofil und Netzgebiet ab und wird in der Kostenanalyse individuell ermittelt.
Eher Haushaltsgröße
Privattarif oft noch zulässig
Viele Privattarife schließen gewerbliche Nutzung aus — Vertrag prüfen
Ihre Stufe
SLP-Messung, kein Leistungspreis
Ab ca. 50.000 kWh wird eine Sonderkalkulation üblich
Nächste Stufe
Leistungsmessung (RLM) wird üblich
Dann zählt der Lastgang — siehe Seite „ab 100.000 kWh"
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Es gibt keine feste gesetzliche Verbrauchsgrenze. Entscheidend ist die Vertragsgestaltung: Viele Privattarife schließen eine gewerbliche Nutzung aus. Wirtschaftlich lohnt der Wechsel in der Regel ab rund 10.000 kWh im Jahr.
Ein typisierter Verbrauchsverlauf, mit dem der Netzbetreiber Ihren Verbrauch über das Jahr abbildet, ohne ihn laufend zu messen. Abgerechnet wird am Ende der tatsächliche Jahresverbrauch laut Zählerstand.
In der Regel nein. Der Leistungspreis fällt bei leistungsgemessenen Abnahmestellen an, die üblicherweise erst oberhalb von etwa 100.000 kWh im Jahr eingerichtet werden.
Ja. In dieser Stufe ist ein direkter Online-Abschluss üblich — ein aufwendiges Ausschreibungs- oder Angebotsverfahren wie bei Großabnehmern ist nicht nötig.
Dann stellt der Netzbetreiber die Abnahmestelle in der Regel auf registrierende Leistungsmessung um. Ab diesem Punkt zählt zusätzlich Ihre Lastspitze — wir melden uns rechtzeitig, wenn sich das abzeichnet.
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